Beide Ausrichtungen - Schulmedizin und Naturheilkunde - haben ihre Berechtigung, daher schätze ich sehr ein Miteinander unterschiedlicher Fachrichtungen. Eine sorgfältige Untersuchung bildet die Grundlage einer schulmedizinischen Diagnose. Dieses Wissen ist wesentlicher Bestandteil jeder medizinischen Betrachtung und Voraussetzung einer gewissenhaften Behandlung. Ich beziehe grundsätzlich ärztliche Untersuchungen, Laborparameter und notwendige schulmedizinische Therapien in mein Vorgehen ein.
In meiner Naturheilpraxis wird der Patient in seiner Ganzheit betrachtet und behandelt. Dazu gehört neben den körperliche Beschwerden auch die seelische und geistige Verfassung mit einzubeziehen. Naturheilverfahren wirken auf die tiefen Selbstheilungskräfte des Organismus. Diese anzuregen und meine Patienten auf ihrem ganz individuellen Gesundungsweg zu unterstützen, betrachte ich als meine zentrale Aufgabe.
Mein Herz liegt in der Craniosacralen Therapie - der biodynamische Ansatz ist so fein wie elegant, die Wirkung so erstaunlich wie wunderbar. Aus diesem Grund bin ich nicht nur begeisterte Craniosacrale Therapeutin, sondern widme mich auch der Ausbildung von Kolleginnen und Kollegen.
Die Craniosacrale Therapie entstammt der Osteopathie und gehört zu den sogenannten manuellen Therapien. Diese werden bevorzugt bei Beschwerden des Bewegungsapparates und des Nervensystems angewandt. Die biodynamische Form, so wie ich sie anwende, führt mit ihrem ganzheitlichen Ansatz dazu, dass auch viele Organerkrankungen oder psychische Beschwerden damit behandelt werden können.
Der Beruf des Heilpraktikers ist ein selbständiger und freier Heilberuf. Wer die Heilkunde ausüben möchte ohne Arzt zu sein, benötigt hierfür eine Heilpraktikererlaubnis. Das Heilpraktikergesetz gilt hierfür als Rechtsgrundlage. Zu dem Tätigkeitsbereich des Heilpraktikers gehört die Feststellung, Heilung oder Linderung von Leiden oder Körperschäden am Menschen. Als Therapie dienen Naturheilverfahren wie Klassische Homöopathie, Osteopathie, Craniosacrale Therapie, Akupunktur, Pflanzenheilkunde, Bioresonanz, Eigenblutbehandlung etc.
Heilpraktiker sind in ihrem Tätigkeitsbereich zu Fortbildungen verpflichtet. Sie unterliegen ebenso wie Ärzte der Schweige- und Aufklärungspflicht und sind beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet.